Rufnummermitnahme: Der Umzug für Ihre Handynummer

RufnummermitnahmeSie haben einen Mobilfunkanbieter entdeckt, der eine Allnet Flat zu attraktiven Konditionen bietet. Vielleicht erhalten Sie sogar ein nagelneues Smartphone mit zum Vertrag. Eines allerdings hält Sie bis jetzt noch vom Wechsel ab: Sie möchten Ihre alte Rufnummer nicht verlieren. Dabei ist die Rufnummernmitnahme heute ganz einfach – Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf. Hier erfahren Sie, wie die Rufnummernmitnahme funktioniert und welche Gebühren dafür fällig werden.

Rechtsanspruch auf Ihre alte Mobilfunknummer

Im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Seitdem gilt: Wechseln Sie den Mobilfunkanbieter, muss dieser es Ihnen grundsätzlich ermöglichen, Ihre alte Rufnummer zum neuen Provider mitzunehmen. Rufnummernportierung nennt man dies, oder eben auch Rufnummernmitnahme. Das hat für Mobilfunkkunden vieles einfacher gemacht. Früher wurde die Freude am neuen Vertrag und am neuen Mobiltelefon oft dadurch getrübt, dass man viel Zeit und Mühe aufbringen musste, um alle Kontakte über die neue Telefonnummer zu informieren. Richtig ärgerlich wurde es, wenn man doch einen wichtigen Kontakt vergessen hatte und der versuchte, Sie über die alte Nummer zu erreichen. Mit einer Rufnummernmitnahme sparen Sie sich diesen Ärger.

Möchten Sie eine neue Allnet Flat abschließen und Ihre alte Rufnummer behalten, berechnet der alte Anbieter für die Rufnummernmitnahme Gebühren. Dem Telekommunikationsgesetz zufolge darf die Portierung höchstens 30,75 Euro kosten; im Schnitt liegen die Kosten bei etwa 25,00 Euro. Häufig erhalten Sie vom neuen Anbieter Ihrer Allnet Flat sogar eine einmalige Gutschrift über diesen Betrag, einen sogenannten Willkommens-Bonus; die Rufnummernportierung ist damit für Sie kostenlos.

Grundsätzlich unterscheidet man heute zwischen drei verschiedenen Arten der Rufnummernmitnahme:

Die Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme ist, dass Sie den neuen Vertrag auch persönlich übernehmen – oder anders ausgedrückt: Name, Adresse, Geburtsdatum des alten und neuen Vertragsinhabers müssen identisch sein – und zwar exakt. Kontrollieren Sie Ihre Vertragsunterlagen daher genau. Schon ein falsches Kreuzchen bei der Anrede oder ein vergessener zweiter Vorname kann manchmal zu Problemen führen. Berichtigen Sie Fehler direkt, dann klappt es auch mit der Rufnummernportierung. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Rufnummer einer anderen Person zu übernehmen. Die Person, auf die diese Rufnummer bisher gemeldet war, muss dafür eine Abtretungserklärung unterzeichnen, die Sie an den entsprechenden Mobilfunkanbieter schicken.

Rufnummernmitnahme

Fall 1: Rufnummernmitnahme nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Die Rufnummernportierung nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Standard-Verfahren. Sie kündigen den Mobilfunkvertrag bei Ihrem alten Anbieter rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit. Beim neuen Allnet Flat Anbieter geben Sie direkt bei Vertragsabschluss an, dass Sie Ihre alte Rufnummer behalten möchten – dafür nennen Sie auch Ihren alten Anbieter. Beim alten Provider müssen Sie nun noch einen Antrag auf Rufnummernportierung stellen. Dieses Dokument muss dort spätestens vier Wochen nach Deaktivierung Ihres Vertrages eingehen. Senden Sie den Antrag also am besten direkt mit Ihrer Kündigung mit. Ihr neuer Provider erhält dann in der Regel eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters; sobald der alte Vertrag erloschen ist, tritt Ihre neue Allnet Flat in Kraft, mit Ihrer gewohnten Rufnummer.

Fall 2: Mitnahme der Rufnummer bei noch laufendem Vertrag

Die Rufnummer aus einem noch laufenden Vertrag mitzunehmen, ist eine noch relativ neue Möglichkeit. Der Ablauf ist hier von Provider zu Provider etwas unterschiedlich. Die Besonderheit dieser Option: Ihr alter Mobilfunkvertrag läuft bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit weiter. Für Ihr altes Mobiltelefon erhalten Sie daher eine neue Rufnummer – während Sie Ihr neues Gerät und Ihre neue Allnet Flat mit Ihrer gewohnten Nummer nutzen. Informieren Sie Ihren Altanbieter schriftlich über Ihren Plan, Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Schließen Sie Ihre neue Allnet Flat ab, geben Sie dort wiederum an, dass Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten. Das muss vor der Vertragsunterzeichnung geschehen; nachträglich können Sie die Rufnummernmitnahme aus einem laufenden Vertrag meist nicht mehr durchsetzen. Außerdem müssen Sie bei Vertragsabschluss angeben, dass es sich um die Übernahme aus einem noch laufenden Vertrag handelt. Anschließend erhalten Sie einen Termin für die Portierung zugesandt, je nach Anbieter per SMS, per Brief oder per Mail.

Fall 3: Portierung der Rufnummer bei Prepaid-Handys

Für Prepaid-Karten gibt es keine Verträge, Sie müssen daher auch keine Kündigungsfristen beachten. Ihre Rufnummer können Sie dennoch mitnehmen, auch wenn sich dies etwas aufwendiger gestaltet als die Rufnummernmitnahme nach Ablauf eines Vertrages. Damit die Portierung durchgeführt werden kann, senden Sie dem Anbieter ihrer Prepaid-Karte eine Verzichtserklärung für Ihre Rufnummer. Es reicht ein kurzer Text, in dem Sie beschreiben, dass Sie auf die Rufnummer Ihrer Prepaid-Karte verzichten, da Sie diese mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchten. Häufig enthalten diese Verzichtserklärungen auch Hinweise bezüglich des Verzichts auf noch vorhandenes Guthaben – insbesondere dann, wenn Sie Ihren Prepaid Tarif gleichzeitig auch kündigen. Führen Sie Ihre Rufnummer und eventuell auch die Kartennummer auf dem Schreiben auf. Anschließend müssen Sie die Kosten für die Portierung auf Ihre Prepaid-Karte aufladen – werfen Sie dazu bei Gelegenheit einen Blick in die Preisliste Ihres bisherigen Prepaid Anbieters, um herauszufinden, welche Gebühren für die Portierung anfallen. Jetzt können Sie Ihre neue Allnet Flat abschließen. Informieren Sie Ihren neuen Provider darüber, dass Sie die alte Rufnummer behalten möchten. Sie erhalten wieder einen Termin für die Übergabe der Rufnummer von der Prepaid-Karte an den neuen Mobilfunkvertrag mitgeteilt. Nach der Portierung ist die Prepaid-Karte nicht mehr unter dieser Nummer erreichbar.

Übrigens: Muster für die Verzichtserklärung finden Sie bei nahezu allen Anbietern. Schauen Sie also einfach auf die Internetseite Ihres bisherigen Anbieters und durchsuchen Sie den Download-Bereich nach Verzichtserklärungen.

Alternativ finden Sie hier ein Muster für eine Verzichtserklärung inklusive Kündigung als Word-Dokument.

Rufnummernmitnahme: Geringer Aufwand, der sich lohnt

Ob Sie von einer Allnet Flat zu einer anderen wechseln oder von einem Prepaid-Handy zu einem Mobilfunkvertrag: Grundsätzlich können Sie Ihre alte Telefonnummer behalten. Die Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter mitzunehmen ist manchmal mit etwas Aufwand und Papierkram verbunden. Allerdings sollten Sie diese zusätzliche Arbeit nicht scheuen, denn Sie bleiben für Geschäftspartner, Freunde und Verwandte erreichbar, ohne alle über Ihre neue Nummer informieren zu müssen. Die Kosten für die Rufnummernmitnahme deckt der Bonus des neuen Anbieters, sofern dieser angeboten wird.

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